AGB
Leistung
götte promotions ag behält sich das Recht vor, den Mitarbeitenden für die Erbringung der Dienstleistung einzuplanen, die einfach verfügbar und am Besten für die erfolgreiche Erfüllung der Aufgabe qualifiziert und geeignet ist. Natürlich versucht götte promotions ag, im Interesse des Kunden so gut wie möglich dieselbe Person über eine möglichst lange Dauer einzusetzen.
götte promotions ag gibt keine Unwahrheiten oder Schummueleien an Anrufer weiter – auch nicht im Auftrag des Kunden.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 7.15 – 12.00 h / 13.15 – 17.30 h.
Ausnahme: vor Feiertagen schliesst die Telefonzentrale bereits um 17.00 h
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist zur fristgerechten Zahlung der vereinbarten Vergütung an götte promotions ag verpflichtet. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusiv Mehrwertsteuer. götte promotions ag erhebt in der Regel die abgemachte monatliche oder wöchentliche Pauschale. Sollte der tatsächliche Aufwand der Pauschale wiederholt überschreiten, so hat götte promotions ag das Recht, diese Pauschale entsprechend anzupassen.
Dauer und Kündigung
Es wird gegenseitig eine Probezeit von zwei Monate vereinbart. Unbefristete Verträge sind gegenseitig mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten per Mail, Fax oder per Post kündbar. Wir arbeiten nicht mit langen Vertragsbindungen.
Haftung
götte promotions ag übernimmt gegenüber dem Kunden keine Haftung für irgendwelche Schäden, die sich im Zusammenhang mit der sachgemässen Erbringung ihrer Dienstleistungen ergeben.
götte promotions ag kann weder für Verzögerungen noch das Nichterfüllen der vereinbarten Verpflichtungen, welche durch höhere Gewalt wie z. B. Streik, Feuer, Überschwemmung, Explosion, durch Ausfall der Infrastruktur (Telefon- und Stromnetze) oder andere ähnliche Ursachen hervorgerufen werden, haftbar gemacht werden.
Datenschutz/Geheimhaltung
götte promotions ag verpflichtet sich, die ihr durch den Kunden anvertrauten oder anderweitig im Zusammenhang mit vorliegendem Vertrag bekannt werdenden Daten, Adressen oder Unterlagen, absolut vertraulich zu behandeln und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Diese Verpflichtung umfasst das Telefon-, Bank-, Anwalts- und Geschäftsgeheimnis und gilt auch über die Vertragsdauer hinaus. Eine Geheimhaltungsbestätigung kann jederzeit ausgestellt werden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Geschäftsbedingungen und ihre Auslegung unterstehen ausschliesslich dem Schweizerischen Recht. Für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind ausschliesslich die Gerichte in St. Gallen zuständig.
St. Gallen, Juli 2014